Autobauern in Deutschland droht eine Auseinandersetzung mit den Landesmedienanstalten. Grund dafür sind Vorgaben zur sogenannten „Public Value“-Einstufung von Rundfunksendern.
Die aktuelle Fassung des Medienstaatsvertrags sieht in § 84 Absatz 5 vor, dass Anbieter von TV- oder Rundfunkgeräten bestimmte Sender auf der Bedienoberfläche der Geräte besonders leicht zugänglich machen müssen – also mit einem Klick erreichbar.
„Public-Value-Sender“ sind demnach solche, die „in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt im Bundesgebiet leisten“.