Das Arbeitsgericht Braunschweig hat die Klage der AfD-nahen Arbeitnehmerorganisation "Zentrum" gegen die Verweigerung des Zugangs zu einem Werk der VW-Tochter Volkswagen Group Services in Isenbüttel zurückgewiesen. Die Richter monierten, die Vorträge und Unterlagen seien "zu pauschal und nicht ausreichend detailliert".
Insbesondere fehle ein Nachweis, dass mindestens ein Mitglied des Vereins im Werk beschäftigt sei – eine Voraussetzung für jegliche Tariffähigkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung ist möglich.