München. Ausgangspunkt für die Idee zur Teilkrankschreibung sind die Krankengeldausgaben der Versicherungen, die das Bundesgesundheitsministerium gerne gesenkt sähe. In einem vom Gesundheitsminister angeforderten Sondergutachten nennt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen nun auch die Teilkrankschreibung nach schwedischem Vorbild als probates Instrument.
Das würde nach den Vorstellungen der Wissenschaftler nicht erst nach sechs Wochen Krankheit greifen, wenn die Krankengeldzahlung einsetzt, sondern vom ersten Tag an. In Schweden etwa gelte eine Stufenregelung. Dort könne eine Einstufung der Arbeitsunfähigkeit auf 100, 75, 50 oder 25 Prozent erfolgen. Umgekehrt könnten die Erkrankten zwischen 25 und 75 Prozent ihrer normalen Arbeit erledigen, statt komplett zuhause zu bleiben. Die Höhe des Krankengelds berechne sich analog zur prozentualen Reduktion der Arbeitsfähigkeit.