Berlin. Nach einer langjährigen Diskussion um die Filterförderung hat sich die Bundesregierung nun darauf geeinigt, künftig das Nachrüsten von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern steuerlich zu belohnen. Der Zeitraum der Förderung beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2006 und endet am 31. Dezember 2009. Für nachgerüstete Diesel gibt es eine Steuergutschrift in Höhe von 330 Euro.
Finanziert wird die Förderung über eine Strafsteuer für Diesel-Neuwagen ohne Filter und Diesel-Pkw, die nicht nachgerüstet werden. Für diese Fahrzeuge wird die Kfz-Steuer vier Jahre lang vom 1. April 2007 bis Ende März 2011 um 1,20 Euro je 100 Kubikmeter Hubraum erhöht, wie Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Donnerstag mitteilte. Das Kabinett hatte am Vorabend den Gesetzentwurf über die Filter-Förderung verabschiedet.
"Die umweltbelastende und gesundheitsbeschädigende Feinstaubbelastung durch den Straßenverkehr muss verringert werden", begründete Wilhelm die steuerlichen Anreize, auf die sich erst kürzlich Bund und Länder verständigt hatten. Vordringlich sei dabei der Anreiz, Altfahrzeuge mit einer wirksamen modernen Technik nachzurüsten.