Braunschweig. Die Wettbewerbshüter des Deutschen Kfz-Gewerbes haben im Rechtsstreit mit VW Leasing eine Niederlage erlitten. Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) wollte gerichtlich verbieten lassen, dass die VW-Tochter bei Abschluss des Leasingvertrags dem Händler den Restwert des Autos vorschreiben darf. Das Landgericht Braunschweig, vor dem die ZLW Mitte 2010 Klage erhoben hatte, wies diese nun am Freitag zurück.
"Mit Enttäuschung und Überraschung" habe man die Entscheidung des Landgerichts zur Kenntnis genommen, erklärte ZLW-Vorsitzender Axel Koblitz. "Überrascht über die Klagabweisung sind wird vor allem deshalb, weil in dem Verfahren nicht nur über zivilrechtliche, sondern auch über kartellrechtliche Fragen gestritten wurde", sagte er.