Frankfurt/Main. Das Landgericht Frankfurt hat die von Fiat ausgesprochene Kündigung aller Verträge eines Händlers für unwirksam befunden. Das erklärte der Verbands der Fiat Konzern-Händler und -Servicebetriebe Deutschlands am Mittwoch. Das Gremium hatte die Klage, die von einem Mitglied seines Vorstands geführt worden war, unterstützt. Konkret war es in diesem Fall um einen Alfa-Romeo-Händlervertrag sowie einen Servicevertrag für Alfa Romeo, Fiat und Jeep gegangen. Die Verträge sollen nun über das Kündigungsdatum, den 28. Februar 2016, hinaus gelten.
Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben, denn Fiat hat vor einem Jahr nicht nur die Verträge dieses Händlers gekündigt, sondern die aller Händler. Einem Rundschreiben des Händlerverbands zufolge, das der Automobilwoche vorliegt, geht der Verband davon aus, dass damit "sämtliche Kündigungen gegenüber sämtlichen Vertragspartnern infrage stehen". Die Händler hatten nach der Kündigung vor einem Jahr unter anderem kritisiert, dass die Kündigung nur wenige Wochen nach dem Inkrafttreten neuer Verträge erfolgt war und dies treuwidrig sei. Dem Rundschreiben zufolge soll dies auch der vorsitzende Richter in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht haben.
Das Landgericht Frankfurt bestätigte am Mittwoch zwar, dass eine Verhandlung stattgefunden habe, konnte zu einer Entscheidung allerdings noch keine Auskünfte geben. Bei Fiat hielt man sich mit einer Bewertung zunächst ebenfalls zurück: „Die FCA Germany AG nimmt diese Entscheidung zur Kenntnis und wird die notwendigen Schritte prüfen und einleiten, sobald die richterliche Urteilsbegründung vorliegt“, sagte ein Sprecher auf Anfrage der Automobilwoche.