Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig hat die für den 21. Juni geplante Entscheidung, einen Rechtsstreit über die Rückkaufverpflichtung für Leasingfahrzeuge möglicherweise an die Kartellkammer nach Hannover zu verweisen, auf den 24. Juni 2011 verschoben, wie Automobilwoche aus Kreisen erfahren hat. Hintergrund ist ein Streit zwischen der Leasinggesellschaft von Volkswagen und den Händlern über die Ankaufverpflichtung der Fahrzeuge nach Ablauf des Leasingvertrags zu einem im voraus festgelegten Restwert. Die Wettbewerbshüter der Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs (ZLW) sehen darin eine "unangemessene und damit rechtlich unzulässige Benachteiligung der wirtschaftlich unterlegenen Händler" und hatten Mitte 2010 Klage gegen die VW-Tochter erhoben.
Ziel des Verfahrens ist es, die Abwälzung des Restwertriskos auf den Handel gerichtlich verbieten zu lassen – eine gängige Praxis, die auch andere herstellereigene Leasingfirmen pflegen und die deshalb für die gesamte Branche relevant ist. In der ersten Verhandlung am 18. Mai zeigte sich, dass bei der Klärung des Sachverhalts neben zivilrechtlichen Aspekten auch kartellrechtliche Fragen eine Rolle spielen. Für diese ist jedoch nicht das Landgericht, sondern die Kartellkammer zuständig.Entscheidung zu Streit um VW Leasing verschoben
Das Landgericht Braunschweig hat die für den 21. Juni geplante Entscheidung, einen Rechtsstreit über die Rückkaufverpflichtung für Leasingfahrzeuge möglicherweise an die Kartellkammer nach Hannover zu verweisen, auf den 24. Juni 2011 verschoben. In der juristischen Auseinandersetzung will die Wettbewerbsvereinigung ZLW die Abwälzung des Restwertriskos auf den Handel gerichtlich verbieten lassen – und erhob deshalb Mitte 2010 Klage gegen die VW-Leasinggesellschaft.
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