Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche am Standort Zuffenhausen in Stuttgart ebenfalls für unwirksam erklärt. Für ein so zusammengesetztes Gebilde hätte keine Wahl stattfinden dürfen, sagte die Vorsitzende Richterin Heide Steer am Dienstag in Stuttgart. Die Tarifverträge zum Zeitpunkt der Wahl hätten das nicht hergegeben. Das Gericht bestätigt damit einen Beschluss aus der ersten Instanz - aber mit anderer Begründung.
Hintergrund des Konflikts ist, dass der Betriebsrat in Zuffenhausen neben Beschäftigten der Porsche AG und der Porsche Logistik GmbH auch Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig vertritt. Letztere ist etwa für die Kantinen zuständig. Diese Ausdehnung ist den Angaben nach zwar unter anderem in einem Tarifvertrag festgehalten. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts hätten aber alle beteiligten Arbeitgeber solche Vereinbarung abschließen müssen. Das war Steer zufolge nicht der Fall.