Der juristische Streit um die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche AG am Standort Zuffenhausen geht weiter. Sowohl Porsche als auch der Betriebsrat legten Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart ein, welches die Wahl im April für unwirksam erklärt hatte, wie eine Unternehmenssprecherin am Freitag mitteilte.
Hintergrund der Gerichtsentscheidung war, dass knapp 100 Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantinen zuständig ist, nicht hätten mitwählen dürfen. Nun muss sich das Landesarbeitsgericht mit dem Fall befassen.