Luxemburg. Ein Versuch der EU-Kommission, von der Volkswagen AG eine Geldbuße in Höhe von 30,96 Millionen Euro wegen unerlaubter Preisvereinbarungen zu kassieren, ist endgültig gescheitert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies am Donnerstag in Luxemburg einen Einspruch der EU-Kommission gegen ein Urteil des EU-Gerichts erster Instanz zurück.
Das Gericht hatte im Dezember 2003 entschieden, die Kommission habe nicht bewiesen, dass VW tatsächlich mit den Händlern eine unerlaubte Vereinbarung zur Festsetzung des Verkaufspreises des Passat-Modells geschlossen habe. Der EuGH bestätigte nun diese Entscheidung. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass es wirklich eine verbotene "Vereinbarung" zwischen Volkswagen und den Händlern über die Festsetzung Preise gegeben habe.
Schon im ersten Urteil war das Gericht zu der Ansicht gekommen, die Kommission habe den Nachweis einer "Willensübereinstimmung" zwischen der Konzernzentrale und den Händlern nicht erbracht. Es reiche nicht aus, wenn die Kommission argumentiere, bereits durch Abschluss des Händlervertrags unterwerfe sich der Händler allen Maßnahmen, die der Autoproduzent ergreife. Der EuGH erklärte in seinem Urteil über den Einspruch der Kommission, es sei Sache des erstinstanzlichen EU-Gerichts, zu entscheiden, ob es sich bei der Preis-Empfehlung von Volkswagen an die Händler um einen einseitigen Akt oder um einen gemeinsamen Willen handele. (dpa-AFX/tb)