München/Bochum. Der Autobauer BMW ist wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. "Auf Grund eines Hinweises prüft die Staatsanwaltschaft Vorgänge im Zusammenhang mit Einladungen beziehungsweise Produktpräsentationen für Amtsträger", sagte eine BMW-Sprecherin am Donnerstag in München und bestätigte damit einen Bericht der "Westfälischen Rundschau" (Donnerstag). Der Münchner CSU-Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer erklärte am Abend in Berlin, er habe um die Jahreswende privat einen neuen BMW geleast. Vom 17. bis 19. Februar habe er an einem BMW-Training in der Schweiz teilgenommen. "Dabei hat mich meine Gattin auf eigene Kosten begleitet. Unsere An- und Abreise erfolgte ebenfalls auf eigene Kosten."
Auch der frühere bayerische Justizminister und jetzige CSU-Landtagsabgeordnete Manfred Weiß (CSU) hat an einem Fahrsicherheitstraining des BMW-Konzerns teilgenommen. Das berichtete der Bayerische Rundfunk am Donnerstag. Weiß bestätigte der dpa, er sei als Privatmann zu einem dreitägigen Training in die Nähe des Schweizer Wintersportortes St. Moritz eingeladen worden. Er sei seit langem mit einem BMW-Manager befreundet und sehe kein Problem in der Einladung. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Anton Winkler, sagte der dpa, das Ermittlungsverfahren sei von der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Bochum übernommen worden. "Wir prüfen jetzt erst einmal, gegen wen wir Ermittlungen einleiten müssen", sagte Winkler.
Aus Bochum, wo es ebenfalls eine Durchsuchung bei BMW gegeben habe, habe man sichergestelltes elektronisches Material erhalten, das nun ausgewertet werden müsse. Den entscheidenden Hinweis habe der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm gegeben, der selbst eine entsprechende Einladung von BMW erhalten habe. Der OLG-Präsident habe die Einladung abgelehnt und entsprechende Hinweise an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Nun müsse geprüft werden, wie viele Amtsträger von dem Autobauer eingeladen worden seien und wer die Einladungen angenommen habe. Erst dann könne der Umfang des Verfahrens abgeschätzt werden. (dpa-AFX/mm)