Zeigt das Raumthermometer dauerhaft Rekordwerte, ist an effektives Arbeiten nicht mehr zu denken. Schlimmstenfalls drohen sogar gesundheitliche Schäden. Trotzdem haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf „hitzefrei”. Wann der Arbeitgeber dennoch in der Pflicht ist und was Sie selbst für eine coole Büroatmosphäre tun können, erläutern Experten der Experten der Jobseite Jobs.de/Careerbuilder:
Zwar müssen Arbeitgeber bei hochsommerlichen Temperaturen auf die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer achten, aber diese Vorgabe ist nicht viel mehr als heiße Luft. Einen Rechtsanspruch auf eine maximale Raumtemperatur oder gar Hitzefrei gibt es nicht in der Arbeitgeber (Fürsorge-)Pflicht.
Trotzdem obliegt ihm nach § 618 BGB die Fürsorgepflicht, Arbeitsräume so einzurichten, dass für den Arbeitnehmer keine gesundheitlichen Gefahren entstehen. Bei dauerhaften Raumtemperaturen über 30 Grad Celsius ist dieser Aspekt nicht abwegig. Kopfschmerzen, Kreislaufbeschwerden und ein erhöhtes Unfallrisiko durch Konzentrationsschwächen sind die hitzebedingten Begleiterscheinungen am Arbeitsplatz. Schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen können mit einem ärztlichen Attest auf eine annehmbare Raumtemperatur bestehen und im Notfall sogar eine Freistellung erwirken. Einiges können Arbeitnehmer aber auch selbst tun, um mit der Hitze besser klarzukommen.