364 Euro für eine kleine Familie sind schon drin, wenn Chefs ihren Mitarbeitern für den Urlaub etwas Gutes tun wollen. Doch auch mit anderen Leistungen für Mitarbeiter können Unternehmen motivieren und gleichzeitig Steuern sparen – im Fachjargon läuft das unter steuerfreie Arbeitgeberleistungen. Was sie dabei beachten müssen, das erläutert Thomas Schnellhammer, Steuerberater bei dem Beratungsunternehmen Ecovis.
Unternehmen können laut Schnellhammer ihren Mitarbeitern für den Urlaub ein vom Fiskus begünstigtes Taschengeld zukommen lassen. Das kleine Zuckerl heißt Erholungsbeihilfe. Der Mitarbeiter selbst bekommt 156 Euro, sein Ehepartner 104 und jedes Kind 52 Euro. „Für eine Familie mit zwei Kindern kommen da immerhin 364 Euro zusammen“, sagt der Passauer Steuerberater. Für die Mitarbeiter ist die Erholungsbeihilfe komplett abgabenfrei, der Arbeitgeber muss lediglich 25 Prozent pauschale Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für seinen Mitarbeiter bezahlen.