Dortmund. Der Versicherungsmakler Leue & Nill bietet für Kfz-Zulieferer eine Deckungserweiterung an, die erstmals Konzept- und Entwicklungsfehler versichert. Damit können in Deutschland erstmals etwaige Schadenersatzansprüche des Autoherstellers an seinen Direktzulieferer, die sich aus Entwicklungsfehlern für ein Bauteil ergeben, versichert werden. Nicht nur der Volkswagen-Konzern besteht bei Vertragsabschluss auf die so genannte Konzeptverantwortungsvereinbarung (KVV). Dabei geht der Autohersteller davon aus, dass mit steigender Entwicklungstiefe auch das Risiko von Fehlern steigt und der Zulieferer einen möglichen Schaden zu verantworten hat. Bereits im Vorfeld wird deshalb eine pauschale Quote für die Haftung festgelegt, die von zehn bis zu 90 Prozent reichen kann und zu entsprechend hohen Schadenersatzforderungen führen kann. "In Folge kommt es zu großen Problemen mit den Haftpflichtversicherern der Zulieferer", so Helmut Röder, Prokurist bei Leue & Nill. Grund: Die KVV seien von der gesetzlichen Haftpflicht ausgeschlossen. Zahlreiche Versicherer hätten in der Vergangenheit eine Deckungsbestätigung abgelehnt.
Die Versicherungslösung von Leue & Nill deckt eine KVV-Quote von bis zu 30 Prozent. Dies wurde in Verhandlungen mit namhaften Versicherern erreicht. Darüber hinaus verhandelt der Makler auch über Einzelfall-Lösungen. "Soweit bestimmte für den Zulieferer umsetzbare Voraussetzungen erfüllt werden, können wir auch Versicherungsschutz für höhere Quoten erreichen", so Röder. Mit rund 350 Mitarbeitern am Standort Dortmund gehört Leue & Nill zu den fünf größten Versicherungsmaklern in Deutschland.