Herzogenaurach. Die Schaeffler Gruppe will sich mit der gestrigen Entscheidung des Landgerichts Hannover zur Aussetzung der Bestellung Rolf Koerfers zum Aufsichtsrat der Continental AG nicht abfinden. „Das Unternehmen wird den Vorgang zunächst juristisch prüfen und auf die neue Situation, die damit gegebenenfalls im Hinblick auf die Aufsichtsratssitzung der Continental AG am 6. März entsteht, entsprechend reagieren“, heißt es in einer Erklärung des fränkischen Zulieferers.
Die Tatsache, dass Aktionäre oder ihre Berater in den Aufsichtsrat einziehen, sei eine, wie bereits der Begriff „Anteilseignervertreter“ zeige, vom Gesetz vorgesehene Praxis, heißt es weiter. Die Schaeffler Gruppe geht unverändert davon aus, „dass auch in diesem Fall kein Interessenkonflikt vorliegt, der einer Bestellung von Herrn Koerfer zum Aufsichtsrat entgegensteht“. Im Übrigen hätten sämtliche Aufsichtsräte von Conti vor wenigen Wochen die Bestellung von Koerfer zum Aufsichtsrat und seine geplante Wahl zum Vorsitzenden mitgetragen. „Die Schaeffler Gruppe weist darauf hin, dass letztlich ohnehin die Hauptversammlung über die Besetzung des Aufsichtsrates entscheidet und geht weiter davon aus, dass Herr Koerfer zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Continental AG gewählt wird“, heißt es abschließend.