Brüssel. Ein halbes Jahr nach der Verabschiedung der neuen EU-Verordnung für verbesserten Fußgängerschutz steht nun das Einführungsszenario fest. Seit dem 24. November müssen alle neu auf den Markt kommenden Pkw- und leichten Nutzfahrzeugmodelle in der Europäischen Union serienmäßig mit Bremsassistenzsystemen ausgerüstet sein. Für Fahrzeuge, die bereits in Serie sind, gilt eine Übergangsfrist bis zum 24. Februar 2011. Diese Vorschriften sind Teil einer neuen EU-Verordnung, die den Schutz für Fußgänger im Straßenverkehr verbessern soll. Der Bremsassistent unterstützt bei Notbremsungen: Tritt der Fahrer ruckartig auf die Bremse, schließt das System auf eine Notsituation. Blitzschnell erhöht es den Bremsdruck und damit die Verzögerung. Dies verkürzt den Bremsweg und hilft, eine Kollision zu verhindern. Bei einer durchgängigen Ausstattung mit Bremsassistenzsystemen lassen sich EU-Untersuchungen zufolge in Europa jährlich bis zu 1 100 tödlich verlaufende Unfälle mit Fußgängern vermeiden.
Betroffen von der neuen Verordnung dürften vor allem Hersteller von Kleinfahrzeugen und Kompaktmodellen sein, weil dort häufig noch kein Elektronisches Stabilitätssystem (ESP) serienmäßig angeboten wird. Laut Bosch-Sprecher Stephan Kraus, kann der Bremskraftassistent relativ kostengünstig als Zusatzfunktion des ESP angeboten werden. Dies sei heute schon bei vielen Herstellern mit serienmäßigem ESP der Fall.