Michelstadt. Die seit Anfang August zahlungsunfähige Reum GmbH mit Sitz in Hardheim soll im Rahmen einer übertragenden Sanierung noch in diesem Jahr verkauft werden. "Die Gespräche mit mehreren potentiellen Investoren sind bereits sehr weit gediehen“, sagt Rechtsanwalt Marcus Winkler von der Insolvenzverwalterkanzlei BBL. "Es gibt mehrere ernsthafte Interessenten.“ Er sei sehr zuversichtlich, zumal Reum sich in den letzten Monaten positiv entwickelt habe. Winkler ist im Zuge der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht Mosbach zum Insolvenzverwalter bestellt worden.
Reum fertigt als mittelständischer Produzent Interieuranlagen für Kraftfahrzeuge und Komfortausstattungen für Premiumfahrzeuge. Das Unternehmen beschäftigt gegenwärtig 879 Mitarbeiter und rund 250 Leiharbeitnehmer. Reum beliefert unter anderem Mercedes für die E- C-und G-Klasse sowie den SLK. Audi erhält beispielsweise Cockpit- und Türanbauteile für den Q5 und den A4. Außerdem gewann das Unternehmen einen Auftrag für den A1. Laut dem Elektronischen Bundesanzeiger erzielte die Reum-Gruppe im Jahr 2008 (dem letzten veröffentlichten Zeitraum) einen Gesamtumsatz von 115,2 Millionen Euro. Bereinigt um Sondereffekte schrieb das Unternehmen "bereinigt um Sondereffekte aus der Absatzkrise und außerordentliche Positionen" ein EBIT von 1,4 Millionen Euro. Der Jahresüberschuss lag bei 457.000 Euro.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter hatte Winkler bereits verschiedene Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt und den Geschäftsbetrieb stabilisiert. Der Betrieb läuft an den Reum-Standorten Hardheim, Calw und Trusetal uneingeschränkt weiter. Die Kapazitäten sind ausgelastet, die Umsatzzahlen steigen. Um der Nachfrage gerecht zu werden, musste Reum zuletzt noch weitere Mitarbeiter – Leih- und Zeitarbeiter – einstellen. "Zu dieser positiven Entwicklung hat nicht nur die besondere Stellung des Unternehmens am Markt beigetragen, sondern auch die Loyalität und Treue von Kunden und Lieferanten“, erklärt Winkler. Sämtliche Kunden- und Lieferantenbeziehungen blieben nach Stellung des Insolvenzantrags unverändert bestehen.