Karlsruhe. Der Kläger im vorliegenden Fall hatte im Februar 2002 einen gebrauchten Mercedes-Benz C 280 T gekauft, der am 29. Oktober 1998 zugelassen wurde. Rund ein Jahr nach dem Kauf bemerkte er Roststellen an der Heckklappe und verlangt von Daimler nun, die Rostschäden zu beseitigen. Der Streitwert liegt bei 2000 Euro. Seine Klage stützt sich auf die Mobilitätsgarantie «MobiloLife» von Daimler.
Sie garantiert serienmäßig für alle Mercedes-Benz-Pkw, die nach dem 24. Oktober 1998 zugelassen wurden, dass keine Durchrostung von innen nach außen eintritt. Die Garantie gilt bis zu 30 Jahre, setzt aber voraus, dass die regelmäßigen Inspektionen in Mercedes-Benz-Werkstätten erfolgen.