Frankfurt/Main. Die deutschen Fiat-Händler müssen gegen ihre Vertragskündigungen einzeln klagen, wenn sie dagegen vorgehen wollen. Nachdem das Landgericht Frankfurt Anfang Februar die Kündigung der Verträge eines Händlers durch Fiat für unwirksam erklärt hatte, folgte kürzlich die Urteilsbegründung. Darin führte das Gericht aus, dass das Urteil zwar nur im Rechtsverhältnis zwischen dem klageführenden Autohaus und dem Importeur gelte, die Kündigungen aber "gegenüber allen Vertragspartnern" missbräuchlich seien.
Fiat indessen hält an den Kündigungen fest: "Die nunmehr vorliegenden Begründungen des Gerichts haben die FCA Germany AG in ihrer Einschätzung bestärkt, es wurde unverzüglich Berufung eingelegt", teilte der Importeur auf Anfrage mit. "Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hinsichtlich der Wirksamkeit der konkreten Kündigungen des klagenden Händlers nicht rechtskräftig." Der neue Fiat-Deutschland-Chef Henrik Starup-Hansen hat bereits angekündigt, dass wesentliche Änderungen bei den neuen Verträgen nicht mehr verhandelbar seien. Das "Vertragspaket 2016" wurde den Händlern zugestellt und soll bis zum 2. April "ohne Änderungen und Bedingungen" unterschrieben werden.
Welche Handlungsalternativen es nun für die Händler gibt, die den neuen Vertrag nicht unterzeichnen wollen, darüber informiert der Händlerverband in einer Mitgliederversammlung am kommenden Samstag (21. März) in Sulzbach. Im Grunde gehe es am Samstag darum, zu entscheiden, "wer klagt und wer nicht", sagte Händlersprecher Wilfried Blöbaum auf Anfrage der Automobilwoche. Rund 200 Partner hätten sich zu der Mitgliederversammlung angemeldet, wenn nur die Hälfte gegen die Kündigung klagen will, "könnte auf Fiat noch einiges zukommen".
Fiat Deutschland hatte sein Händlernetz Anfang 2014 zum 28. Februar 2016 gekündigt – nur wenige Wochen nach Vertragsabschluss. Gegen diese Kündigung hatte Karl Jungkeit, Vorstandsmitglied des Händlerverbands, vor dem Landgericht Frankfurt geklagt. Dieses hatte die nur wenige Wochen nach Inkrafttreten erfolgte Kündigung als nichtig bewertet. Da die Kündigungen individuell ausgesprochen wurden, müssen die Fiat-Händler nun auch einzeln dagegen klagen, eine Art Sammelklage ist nicht möglich.