Selbst ein jahrzehntelanges Arbeitsverhältnis schützt einen Mitarbeiter nicht vor der fristlosen Kündigung, wenn dieser Vorgesetzte grob beleidigt. So entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein im Streit zwischen einem kleinen Familienbetrieb und seinem Mitarbeiter, der gegen seine fristlose Entlassung geklagt hatte.
Der 62 Jahre alte Kläger war schon 23 Jahre bei einem kleinen Gas- und Wasserinstallateurbetrieb beschäftigt. Neben den beiden Geschäftsführern arbeiteten dort noch deren Mutter im Büro sowie drei Gesellen.
Vor gut einem Jahr kam es zu einem Wortwechsel zwischen dem 62-Jährigen und dem Vater der Geschäftsführer, der früher den Betrieb geführt hatte. Ob dieser auf eine Frage etwas sarkastisch reagiert hatte, blieb in der Gerichtsverhandlung umstritten. Doch der Kläger verließ grußlos den Raum. Dabei hörte er, wie der eine Geschäftsführer das sinngemäß mit den Worten kommentierte: "Kinderkram/ Sind wir hier im Kindergarten?"