Ob ein Mitarbeiter Urlaubsgeld bekommt oder nicht, hängt stark davon ab, ob sein Betrieb tarifgebunden ist oder nicht. In 71 Prozent der nach Tarif zahlenden Unternehmen bekommen die Mitarbeiter Urlaubsgeld. Bei den nicht tarifgebundenen Firmen sind es nur 38 Prozent. Das ist eines der Ergebnisse, die eine Online-Befragung Internetseite lohnspiegel.de erbrachte. Betrieben wird die Plattform vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.
Durchschnittlich erhalten Männer häufiger ein Urlaubsgeld (54 Prozent) als Frauen (41 Prozent). Im Westen fällt der Anteil mit 52 Prozent höher aus als im Osten (36 Prozent). In Kleinbetrieben (unter 100 Beschäftigte) erhalten 38 Prozent ein Urlaubsgeld, während der Anteil in größeren Betrieben (über 500 Beschäftigte) mit 65 Prozent wesentlich höher ist, ermittelten die WSI-Experten.
Am häufigsten bekommen Mitarbeiter der Umfrage zufolge im verarbeitenden Gewerbe (64 Prozent), in der Energieversorgung (55 Prozent) und im Kfz-Gewerbe (54 Prozent) Urlaubsgeld. Am seltensten in den Feldern Erziehung und Unterricht (18 Prozent), Information und Kommunikation (22 Prozent) und Gesundheits- und Sozialwesen (26 Prozent).
Meist sind die Leistungen in den alten Bundesländern höher als im Osten Deutschlands. Am krassesten ist der Unterschied in der holz- und kunststoffverarbeitenden Industrie: Im Westen ist sie mit 2355 Euro Spitzenreiter (alle Angaben beziehen sich auf mittlere Lohn-/Gehaltsgruppen). Im Osten dagegen mit 1435 Euro nur auf Rang sechs. Die Metallindustrie zahlt im Westen 2235 Euro und im Osten 1983 Euro. Das Kfz-Gewerbe kommt im Westen im 1699 Euro auf Platz fünf, in den neuen Bundesländern mit 1644 Euro auf Rang vier. Am niedrigsten sind die Zahlungen in der Landwirtschaft (225 Euro im Westen, 155 Euro im Osten) sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe (240 Euro/190 Euro).
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das tarifliche Urlaubsgeld in 11 von 22 untersuchten Branchen erhöht. Besonders kräftig fiel die Erhöhung im Bauhauptgewerbe aus, wo das Urlaubsgeld für die gewerblichen Arbeitnehmer um mehr als 30 Prozent erhöht wurde. In den übrigen Branchen reichen die Zuwächse von 1,0 bis 4,7 Prozent und folgten oft den allgemeinen Tariferhöhungen.
Im öffentlichen Dienst und in der Stahlindustrie gibt es kein gesondertes tarifliches Urlaubsgeld. Es wird mit dem Weihnachtsgeld zu einer einheitlichen Jahressonderzahlung zusammengefasst. Bei der Deutschen Bahn AG wird es in das Jahrestabellenentgelt eingerechnet. Im Bankgewerbe und in den Branchentarifverträgen der Energiewirtschaft gibt es kein tarifliches Urlaubsgeld.
Der Auswertung des WSI-Tarifarchivs für 22 Wirtschaftszweige liegt eine Online-Befragung von gut 28.000 Beschäftigten im Zeitraum von Januar 2017 bis Februar 2018 zu Grunde.
Lesen Sie auch:
Wie die Digitalisierung den Autovertrieb verändert
Autohaus darf Frauen bei Einstellung bevorzugen
Wieder deutlich mehr Kfz-Mechatroniker-Azubis
Aus dem Datencenter: