Das Gewährleistungsrecht verbessert sich zugunsten von Autowerkstätten. Bislang hat ein Betrieb, der ein mangelhaftes Teil verbaut, in einer unangenehmen Situation. Dem Kunden gegenüber steht er für den Austausch des mangelhaften Teiles gerade. Doch vom Lieferanten des Teils kann sich der Servicebetrieb bisher nur das Teil ersetzen lassen - nicht aber die Arbeitskosten für den Austausch.
Nun hat sich allerdings die Regierungskoalition laut ZDK auf eine Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts geeinigt, die Abhilfe schaffen soll. Tritt sie, wie geplant, zum 1. Januar 2018 in Kraft, bekäme die Werkstatt künftig auch die Arbeitskosten ersetzt. Theoretisch hätte sie sogar die Möglichkeit, vom Lieferanten zu fordern, dass dieser den Mangel beseitigen muss. Es ist aber kaum davon auszugehen, dass dies in der Realität vorkommen wird.