Wolfsburg. Im Streit mit Volkswagen sind die beiden Zulieferer Car Trim und ES Automobilguss laut einer Einstweiligen Verfügung des Landgerichts Braunschweig dazu verpflichtet worden, den Konzern mit dringend benötigten Ersatzteilen zu beliefern.
Gegen diese Verfügung hat der Zulieferer ES Automobilguss jedoch Einspruch erhoben. Diese hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Die Verfügung des Landgerichts ist trotz des Einspruchs vollstreckbar, teilte das Landgericht Braunschweig mit. Die mündliche Verhandlung ist vom Gericht für den 31. August terminiert. Laut Verfügung des Gerichts ist der Zulieferer dazu verpflichtet, die benötigten Teile bis zum 8. Februar 2018 "auf Abruf zu liefern".