Stuttgart. Zweieinhalb Jahre nachdem der Vorstandsvorsitzende des Stuttgarter Automobilherstellers seinen Rückzug in einer Ad-hoc-Meldung angekündigt hat, könnten sowohl in einem Bußgeldverfahren als auch bei einer Schadenersatzklage die endgültigen Urteile noch im ersten Quartal gesprochen werden. Den Anfang macht das Amtsgericht Frankfurt am 15. Januar, wie ein Sprecher des Gerichts auf Nachfrage der Automobilwoche mitteilte. Der Termin vor dem BGH steht noch nicht fest. Experten rechnen jedoch mit einem Verhandlungstermin vor Ende März.
In beiden Fällen geht es im Kern um die Frage, ob die damalige DaimlerChrysler AG die Rücktrittsankündigung von Schrempp rechtzeitig öffentlich gemacht hat, oder ob ein Verstoß gegen die Ad-hoc-Pflicht vorliegt. Brisant ist der Fall, weil der Aktienkurs nach der Veröffentlichung um zeitweise mehr als zehn Prozent in die Höhe geschossen ist und die Schadenersatzforderung von Kleinaktionären mittlerweile zum bundesweit ersten Musterverfahren nach dem so genannten KapMuG (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) wurde. Während der Streitwert bei vergleichsweise geringen rund fünf Millionen Euro liegt, hat der Fall für Daimler hohe symbolische Bedeutung. Deshalb haben die Hausjuristen bereits von Anfang angekündigt, den Fall bis zur letzten Instanz durchzufechten. Weiterer Zündstoff entsteht, weil die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wegen der Verletzung der Ad-hoc-Pflicht ein Bußgeld von 200.000 Euro verhängt hat, während die Richter am Oberlandesgericht Stuttgart in der Schadenersatz-Musterklage zu der Ansicht kamen, dass das Unternehmen keinen Fehler begangen hat.