Bei Führungskräften und Mitarbeitern mit hohem Gehalt und freier Zeitgestaltung sei die zusätzliche Bezahlung von Überstunden kein Thema, so Rechtsanwalt Müller. Bei anderen Mitarbeitern hingegen schon. „Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Chefs Überstunden im Arbeitsvertrag regeln: die grundsätzliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, ob er Überstunden leisten muss, sowie eine mögliche Vergütung, eine pauschale Abgeltung oder Freizeitausgleich“, rät Ecovis-Arbeitsrechtsexperte Müller.
Grundsätzlich könnten Mitarbeiter erwarten, dass sie Geld für zusätzliche Arbeit bekommen. Seien beispielsweise 40 Stunden pro Woche im Arbeitsvertrag vereinbart worden, dann könne ein Arbeitnehmer davon ausgehen, dass er grundsätzlich nicht länger arbeiten muss. Falls doch, dann nur gegen Extra-Geld. Umgekehrt gelte aber auch, dass Arbeitnehmer nicht eigenmächtig Überstunden machen dürften und dann auf Bezahlung drängen könnten. Der Arbeitgeber müsse Mehrarbeit des Arbeitnehmers nur dann vergüten, wenn die Leistung der Überstunden auf ihn zurückgehe. Gebe es keine Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen mit entsprechenden Überstundenregelungen, sollten im Arbeitsvertrag diese Punkte geregelt werden, empfiehlt Müller:
- Verpflichtung zur Leistung von Überstunden,
- Bezahlung von Überstunden oder Freizeitausgleich,
- wie genau der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf.
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