Hamburg. ln einem mehrseitigen Schreiben an die Belegschaft hat Porsche neue Einzelheiten rund um die beabsichtigte Verbindung mit VW mitgeteilt. Zu den Kernelementen der Planungen "zur Vorbereitung der Beteiligung der Volkswagen AG" zählt demnach die Verschmelzung der jetzigen Porsche AG auf eine Zwischenholding, die ihren operativen Geschäftsbetrieb direkt im Anschluss auf die sogenannte Porsche Fünfte Vermögensverwaltung übertragen soll. Automobilwoche liegt die fünfseitige Dokumentation im Original vor. Das Porsche-Rundschreiben informiert unter anderem über die "Firmenfortführung" sowie den "Eintritt in Rechte und Pflichten" sowie die aktuellen Planungen in Sachen "Vorstand" und "Konzernbetriebsrat".
Zu den wichtigsten Hinweisen an die Arbeitnehmer zählt dabei die Bestätigung, dass sich "in tariflicher Hinsicht" künftig "keinerlei Änderungen" ergeben werden. "Arbeitgeberseitige Kündigungen von Arbeitsverhältnissen wegen der Verschmelzung und der unmittelbar hieran anschließenden Ausgliederung sind nicht vorgesehen und werden auch nicht vorgenommen", bekräftigt eine weitere Textstelle entsprechende frühere Absichtsbekundungen des Porsche-Managements. "Auch sonstige Maßnahmen mit nachteiligem Einfluss auf Ihr Arbeitsverhältnis", heißt es in der Informationsschrift für die Mitarbeiter, "wird es seitens der neuen Porsche AG nicht geben. Es werden insbesondere, wegen der Verschmelzung und der unmittelbar hieran anschließenden Ausgliederung, keine Betriebsänderungen oder Entlassungen vorgenommen". Für Leserinnen und Leser, die an den formaljuristischen Einzelheiten interessiert sind, hat Automobilwoche in den nachfolgenden Absätzen wichtige Passagen des Porsche-Schreibens aufbereitet.