München. Autohäuser dürfen die Hauptuntersuchung (HU) nicht beliebig billig anbieten. Das geht aus einem nun rechtskräftig gewordenen Urteil des Oberlandesgerichts Dresden hervor. Die Wettbewerbszentrale hat sich dort gegen ein Autohaus durchgesetzt, das eine Haupt- und Abgasuntersuchung für 59 Euro beworben hatte. Die im Autohaus tätige amtlich anerkannte Prüforganisation hatte aber als Preis für eine Hauptuntersuchung alleine bereits 62 Euro festgelegt. Die Unterschreitung dieses Preises bewertete das Gericht als unlauter.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass der Gesetzgeber die Fahrzeugprüfung als hoheitliche Tätigkeit vor einem intransparenten Wettbewerb über Dumpingpreise schützen will. Die entsprechende Regelung in der Straßenverkehrsordnung gelte auch dann, wenn die Prüforganisation nicht direkt mit dem Kunden einen Vertrag abschließe sondern eine Werkstatt zwischengeschaltet sei, erklärte das Gericht. Andernfalls wäre "Der Verschärfung des Wettbewerbs über Dumpingpreise" Tür und Tor geöffnet, was die Regelung ja gerade vermeiden wolle.
"Das Oberlandesgericht hat damit zum Schutz der Mitbewerber deutich gemacht, dass die Hauptuntersuchung eine Leistung ist, die nicht verramscht werden darf", erklärte Rechtsanwalt Andreas Ottofülling von der Wettbewerbszentrale, der das Verfahren für diese geführt hatte. Die Marktteilnehmer müssten sich an die Entgelte halten, denn nur so könne auf Dauer sichergestellt werden, "dass die Leistung durch einen Prüfingenieur in vollem Umfang erbracht und damit auch die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge gewährleistet ist", so Ottofülling.