Berlin. Der Bundesrat hat heute den Weg für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Partikelfiltern frei gemacht. Die Ländervertreter haben einer Änderung der Kennzeichnungsverordnung zugestimmt, die die Vergabe von Schadstoffplaketten und das Befahren von Umweltzonen für Kraftfahrzeuge regelt.
Die Änderung beinhaltet unter anderem Bestimmungen für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen mit Partikelfiltern. Damit können Transporter, Lkw und Busse nun mit Filtern gegen Dieselruß ausgestattet werden und so eine Schadstoffplakette erhalten, die für das Befahren von Umweltzonen notwendig ist.