Lahr. Das Landgericht Lüneburg hat einem VW-Kunden Recht gegeben, der sein vom Abgas-Skandal betroffenes Auto zurückgeben wollte. Darauf weist die Anwaltskanzlei Dr. Stoll und Sauer hin, die selbst diverse Geschädigte vertritt. Der Händler muss den Passat gegen teilweise Rückerstattung des Kaufpreises zurücknehmen. Das Fahrzeug wurde teilweise über ein Darlehen finanziert; der Bank stehen ebenfalls keine weiteren Zahlungen zu.
Der Kläger hatte 2013 einen neuen VW Passat Variant Comfortline BlueMotion Technologie 1,6 l TDI bei dem Händler gekauft, wobei er den Kaufpreis teilweise über ein Darlehen finanzierte. Nachdem im September 2015 bekannt geworden war, dass VW in rund elf Millionen Fahrzeugen eine Software zur Manipulation der Abgaswerte installiert hat und das Fahrzeug des Kunden davon betroffen war, forderte der Kunde im November 2015 den Händler auf, das Fahrzeug bis Endes November 2015 nachzubessern. Nach dem Ablauf der Frist wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten. Der Händler weigerte sich, woraufhin der Kunde vor Gericht zog.