Stuttgart. Mit der freiwilligen Zahlung von Schadenersatz an einen Mercedes-Fahrer hat die Daimler AG ein Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts Stuttgart über Verbrauchsangaben vermieden. "Wir haben uns nach Prüfung der Klage und der Beurteilung der Beanstandung in diesem individuellen Fall dazu entschlossen, die Ansprüche im Sinne unseres Kunden anzuerkennen," sagte eine Daimler-Sprecherin auf Nachfrage der Automobilwoche. Diese Entscheidung sei unabhängig von der Messung des Mehrverbrauchs getroffen worden, die nach der EU-Richtlinie in diesem Fall eine Abweichung von gut neun Prozent ergeben habe.
Geklagt hatte der Leasing-Nehmer eines E-Klasse-Kombis, weil er einen Mehrverbrauch von 15 Prozent im Vergleich zum nach EU-Richtlinien (NEFZ) genormten Verbrauch ermittelte. Den hatte Mercedes mit 10,2 Liter Diesel in der Stadt und 7,6 Liter außerhalb angegeben. Ein Gutachter hatte später im Auftrag des Gerichts festgestellt, dass der Wagen im Normzyklus - also nicht auf der Straße - 9,1 Prozent mehr Sprit verbraucht. Die EU-Vorschriften erlauben eine Messtoleranz von sechs bis neun Prozent.