Abgesehen von den Kartellvorwürfen müssen sich die Autobauer VW und Daimler mit weiteren Vorwürfen auseinandersetzen. "Wir prüfen, ob VW und/oder Daimler im Zusammenhang mit den mutmaßlichen Selbstanzeigen die Ad-hoc-Pflicht beachtet haben", sagte eine Sprecherin der Finanzaufsicht BaFin. "Wir sehen derzeit keine Anhaltspunkte für eine Ad-hoc-Verletzung bei BMW." Zuerst hatte das "Handelsblatt" darüber berichtet.
Das Aktienrecht verpflichtet börsennotierte Unternehmen, die Anleger mit sogenannten Ad-hoc-Mitteilungen zeitnah über alles zu informieren, was den Aktienkurs erheblich beeinflussen könnte. Über ihre Selbstanzeigen gab es von den beiden Hersteller jedoch keine Mitteilungen. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatten die Aktienkurse der Hersteller deutlich nachgegeben.
Die Sprecherin konnte gegenüber der DPA noch nicht sagen, wie lange die Prüfung dauern wird. Derartige Prüfungen kommen ihr zufolge regelmäßig vor. Der "Spiegel" hatte berichtet, dass sich Daimler, VW, Audi, Porsche und BMW über technische Fragen und beim Einkauf abgesprochen hätten. Die Wettbewerbshüter der EU prüfen den Fall. (Mit Material von DPA)
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