Abgesagt, verschoben, Lage unklar – die Corona-Krise macht das physische Zusammentreffen von Aktionären bei Hauptversammlungen (HV) für unbestimmte Zeit unmöglich. Angesichts der Dringlichkeit schuf der deutsche Gesetzgeber am 28. März im Zuge der Corona-Notfallgesetzgebung die Möglichkeit, die Aktionärstreffen befristet bis Ende 2021 virtuell abzuhalten. Bislang bestand diese Möglichkeit nur für Unternehmen, die die virtuelle HV per Vorratsbeschluss in ihre Satzung aufgenommen hatten – was etwa bei Daimler nicht der Fall war.
Schon wenige Tage nach der Gesetzesänderung entschied sich BMW, die geplante HV am 14. Mai in eine virtuelle Versammlung am gleichen Tag zu wandeln. In München hatte man schon erwogen, das Treffen ganz zu verschieben. "Wir können aktuell jedoch nicht absehen, wann die Durchführung der Hauptversammlung mit vor Ort anwesenden Aktionären wieder sicher möglich sein wird", so der Hersteller.
Aktionärsschützer monieren allerdings, die virtuelle HV mindere den Einfluss vor allem der kleinen Aktionäre. Hauptproblem ist in ihren Augen die Einschränkung, dass Fragen spätestens zwei Tage vor Beginn eingereicht werden müssen, während der laufenden Versammlung aber keine Fragen mehr möglich sind.