Wolfsburg. Im zähen Ringen um die konkrete Gestaltung der Mitbestimmungsrechte von VW in der neuen Porsche Holding bahnt sich eine Eskalation der juristischen Auseinandersetzung an. Wie Automobilwoche aus dem Umfeld des Wolfsburger Konzerns erfuhr, hat der VW-Betriebsrat heute Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gegen ein früheres Urteil eines anderen Gerichts eingelegt.
In erster Instanz hatten die Arbeitnehmervertreter von VW das Arbeitsgericht Stuttgart angerufen. Zentrale Streitfrage war, ob VW bereits ein von Porsche abhängiges Unternehmen ist – und in wichtigen Rechtsfragen somit bereits die sogenannte Betroffenheit vorliegt. Dieses hatten die Stuttgarter Arbeitsrichter verneint. Der VW-Betriebsrat hingegen beharrt nach wie vor auf einem Abhängigkeitsverhältnis zwischen VW und Porsche – und fordert entsprechende Mitbestimmungsrechte für seine Belegschaft.
Aus VW-Kreisen hieß es, dass der VW-Betriebsrat um dessen Chef Bernd Osterloh mit dem Verlauf jener Gespräche, die in den vergangenen Wochen im Hintergrund mit Porsche geführt worden waren, äußerst unzufrieden ist. Gleichwohl würden die VW-Arbeitnehmer die Diskussionen mit dem Porsche-Betriebsrat sowie der Holding-Führung um Porsche-Lenker Wendelin Wiedeking nun nicht komplett abbrechen. Der Gang zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sei aber als "unmissverständliches Signal" für die anhaltende Konfliktbereitschaft der VW-Seite und für deren unvermindertes Stehvermögen gedacht .