Frankfurt. Gegen die Porsche Automobil Holding AG und die Maple Bank GmbH ist vor dem Landgericht Stuttgart Klage auf Schadensersatz in Höhe von 3,1 Millionen Euro erhoben worden. Dies teilt die Sozietät FPS Rechtsanwälte & Notare mit. Dem von FPS vertretenen Klienten sei durch den Kauf und Verkauf von VW-Aktienoptionen im Jahre 2008 ein Verlust in dieser Höhe entstanden. Der Klient sei wie viele Analysten im Vertrauen auf die öffentlichen Erklärungen der Porsche Automobil Holding SE, dass eine Übernahme der Volkswagen AG in keinem Fall beabsichtigt sei, von fallenden VW-Kursen ausgegangen.
"Mit dem unrichtigen Dementi der tatsächlich bestehenden Übernahmeabsicht und der Unterlassung der Richtigstellung hat die Porsche Automobil Holding SE den Kurs der VW-Aktie zum eigenen Vorteil beeinflusst und die hiermit verbundenen spiegelbildlichen Verluste der im Vertrauen auf die Richtigkeit der Unternehmensangaben investierenden Marktteilnehmer herbeigeführt, erklärte erklärte Rechtsanwalt Christoph von Arnim zu dem laufenden Verfahren. Mit einer solchen "bewussten Kursmanipulation" zum eigenen Vorteil und Nachteil der Kontrahenten sei die Grenze zu einer "vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung" (§ 826 BGB) überschritten worden, so der Anwalt weiter.