München. Der Volkswagen/Audi-Händlerverband wird künftig bei der Schadensregulierung von einem Netzwerk von Fachanwälten beraten. Gegründet wurde das Anwaltsnetz von Elmar Fuchs und Jochen Pamer, den Geschäftsführern der Internetplattform www.autorechtaktuell.de. "Am 1. April startet die Zusammenarbeit mit dem Händlerverband von VW und Audi", sagt Elmar Fuchs. Der Landesverband Schleswig-Holstein des Kfz-Gewerbes und die Kfz-Innung Regensburg zählen ebenfalls zu den Kunden.
Zu Beginn wird das Netzwerk aus rund 100 Fachanwälten des Verkehrsrechts bestehen. Diese Verkehrsrechtsexperten verpflichten sich zu einer "Autorecht-aktuell"-Fortbildung, bei der sie einen Tag pro Jahr investieren, um sich in aktuellen Fragen der Schadensregulierung auf den neuesten Stand zu bringen. Auch Kunden haben die Möglichkeit, Wünsche bezüglich der Inhalte dieser Schulung zu äußern. So kann der Händlerverband markenspezifische Informationen einbringen, etwa zu Ersatzteilpreisen oder Stundenverrechnungssätzen. Den Anwälten wird anschließend die Bezeichnung "Vertragsanwalt des Volkswagen/Audi-Händlerverbands für Unfallschadenrecht" verliehen, mit der sie an die VW/Audi-Betriebe in ihrer Region herantreten dürfen.
Grundidee des Netzwerks ist es, dass die Autohäuser ihren Kunden eine kompetente Rechtsberatung vermitteln können, wenn diese bei einem Unfallschaden Probleme mit einer Versicherung haben. Das liegt natürlich auch im Interesse der Autohäuser, die Ertragseinbußen hinnehmen, wenn Unfallschäden nicht zu 100 Prozent ersetzt werden. "Die Unfallschadenabwicklung wird als Dienstleistung künftig immer stärker von Autohäusern angeboten werden", ist Fuchs überzeugt.
Begünstigt wird dies durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz, das voraussichtlich Mitte des Jahres in Kraft treten und das bisher geltende Rechtsberatungsgesetz ablösen soll. Demnach sind juristische Dienstleistungen künftig nicht mehr allein Rechtsanwälten vorbehalten. Da den Autohäusern aber in der Regel die juristische Kompetenz fehlt, können sie auf das Anwaltsnetz zurückgreifen. Dabei müssen die Kunden nicht für die Vermittlung des Anwalts durch Autorecht-aktuell, sondern lediglich für dessen Honorar aufkommen.
Bis Jahresende rechnet Fuchs damit, dass sich dem Netzwerk rund 300 Fachanwälte anschließen werden. Mit anderen Händlerverbänden führt er bereits Gespräche und rechnet bis spätestens Mitte des Jahres mit weiteren Vertragsabschlüssen.