Hannover/Brüssel. In weiteren Reaktionen auf die Stellungnahme des Gutachters des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum VW-Gesetz zeigen sich die verschiedenen Positionen der Beteiligten: Die niedersächsische Landesregierung hält das umstrittene VW-Gesetz nach wie vor für vereinbar mit dem Europäischen Recht. "Das Gesetz privilegiert keinen bestimmten Aktionär, schon gar nicht das Land Niedersachsen und diskriminiert niemanden", sagte Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) am Dienstag in Hannover. Das VW-Gesetz sei effektiver Minderheitenschutz, diene den Arbeitnehmern und müsse daher erhalten bleiben. Das Land Niedersachsen ist nach Porsche zweitgrößter VW-Aktionär.
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat hingegen die Stellungnahme des Gutachters von Europäischen Gerichtshof zum VW-Gesetz begrüßt. Das sagte der Sprecher des Kommissars am Dienstag in Brüssel.
Nach einer Stellungnahme des Gutachters des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) behindert das VW-Gesetz den freien Kapitalverkehr in der EU. Der Generalanwalt stellte sich damit eindeutig hinter die EU-Kommission, die das Gesetz kippen will. Dieses sieht vor, dass kein VW-Aktionär über mehr als 20 Prozent der Stimmrechte bei der Hauptversammlung verfügt, auch wenn er mehr Aktien besitzt. Das Land Niedersachsen hält einen Anteil von 20,8 Prozent. Hauptaktionär Porsche hatte sich hinter die klagende EU-Kommission gestellt.
Möllring sagte, die Landesregierung gehe auch nach dem Votum des Generalanwaltes weiter davon aus, dass der EuGH bei seiner Entscheidung das VW-Gesetz in seiner Geltung bestätigen werde. Das Gesetz sei Ausdruck des gesetzgeberischen Willens, nach dem kein Aktionär einen allein dominierenden Einfluss auf Volkswagen haben, sondern der Aktienbesitz breit gestreut sein solle. "Das Gesetz ist kein Hindernis für den freien Kapitalverkehr, wie das Engagement verschiedener Investoren bei VW und insbesondere auch der Einstieg der Porsche AG bewiesen haben."