Bonn. Die Kündigung des Händlernetzes durch Nissan Deutschland ist unwirksam. Dies entschied das Landgericht Köln mit der Begründung, Nissan habe die Notwendigkeit einer Strukturänderung des Netzes nicht plausibel belegt. In einer ersten Stellungnahme bezeichnete der Kfz-Verband diesen Schritt als wichtiges Signal für die Branche.
Das Regelwerk der GVO zwinge Hersteller, eine Kündigung schriftlich mit objektiven Gründen zu begründen. Das Gerichtsurteil bestätige die Auffassung des Verbandes, dass es sich bei dabei zu Recht um eine Stärkung des schwächeren Vertragsteils gegenüber dem Hersteller handle.
Nissan Deutschland hatte die Kündigung zum 31. Januar 2007 mit Frist von einem Jahr ausgesprochen. Dieses Verhalten habe schonungslos gezeigt, welchen Risiken mittelständische Autounternehmer ausgesetzt seien, die im Vertrauen auf mittelfristige Vertragspartnerschaften erhebliche Summen investierten, hieß es. Gerade in wirtschaftlich instabilen Zeiten sei eine geschlossen auftretende Verbandsorganisation wichtig.