München. Die Beauftragten der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) versuchen zunehmend, von Autohändlern Rundfunkgebühren für Autoradios zu bekommen, die gar nicht gebührenpflichtig sind. In einem Schreiben an die neun Landesrundfunkanstalten der ARD kritisiert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Fälle, in denen für Radios in Gebrauchtwagen, in Fahrzeugen mit Tages- oder Kurzzulassung und sogar für Kundenfahrzeuge, die zur Reparatur in der Werkstatt standen, die Rundfunkgebühr eingefordert wurde.
GEZ-Kontrolleure schröpfen Autohändler
Einige GEZ-Kontrolleure vertreten dem ZDK zufolge sogar die Ansicht, es sei für jedes im Kfz-Betrieb vorgehaltene rote Kennzeichen eine zusätzliche Rundfunkgebühr zu zahlen. Dagegen wehrt sich der ZDK ebenso wie gegen Gebühren für Gebrauchte, Tageszulassungen und Reparaturfahrzeuge. "Diese Auswüchse sind durch nichts begründet, schon gar nicht durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag", sagt ZDK-Sprecher Helmut Blümer.
Die Rundfunkgebühr für ein Radiogerät beträgt derzeit 5,52 Euro pro Monat. Damit etwa Elektromärkte nicht für jedes Gerät in der Radiowand zahlen müssen, wurde eine Händlergebühr ins GEZ-Regelwerk aufgenommen. Der Radiohändler zahlt daher monatlich ebenfalls nur 5,52 Euro, selbst wenn er hunderte Geräte im Laden hat.
Die GEZ und die Landesrundfunkanstalten, für die sie arbeitet, sind sich aber keineswegs einig, ob auch für den Kfz-Handel die Händlergebühr gelten soll. Auf der Internetseite der GEZ heisst es: "Für Autoradios, die zu Prüf- und Vorführzwecken in den Ausstellungsräumen bereitgehalten werden, besteht Gebührenpflicht nur für ein Radio." Dies würde der Händlergebühr des Radiofachhandels entsprechen. Der Bayerische Rundfunk (BR) ist da anderer Meinung. Laut Roswitha Alzner vom BR umfasst die Händlergebühr "nach der Rechtsprechung in Bayern nur den Rundfunkfachhandel". In der Praxis hätten die Rundfunkanstalten den Autohandel jedoch bislang mit dem Radiohandel gleichgestellt und nur die Händlergebühr kassiert.
Zumindest die Gebührenpflicht für Vorführwagen haben bereits mehrere Gerichte bestätigt: Wenn die Vorführwagen das Geschäftsgelände verlassen, muss der Händler für jedes eingebaute Radio einzeln zahlen. Welche Fahrzeuge die GEZ als Vorführwagen wertet, war jedoch selbst auf Anfrage nicht in Erfahrung zu bringen. "Um das genau sagen zu können, müsste ich erst die Gerichtsurteile durchsehen lassen", sagt Dieter Welle vom Südwestdeutschen Rundfunk (SWR).
Dennoch erwartet die GEZ vom Autohändler, dass er weiss, welche Geräte er anmelden muss. Sonst drohen hohe Nachzahlungen und am Ende gar ein Verwaltungszwangsverfahren. Vom Autohaus Schwarz im sächsischen Marienberg beispielsweise fordert die GEZ 13.500 Euro Nachzahlung für Vorführwagen. Dabei wurde Geschäftsführer Thomas Schwarz kurz nach der Eröffnung seines Opel-Hauses im Jahr 1994 von einem Gebührenbeauftragten mündlich versichert, er müsse nur einen einzigen Vorführwagen anmelden. Daran hatte er sich gehalten, obwohl der Vorführpark mittlerweile auf etwa 40 Autos angewachsen ist. Schwarz lässt sich nun von einem Anwalt unterstützen. Allerdings kann er kaum nachweisen, dass er wegen einer Fehlinformation zu geringe Gebühren gezahlt hat.
SWR-Mitarbeiter Welle hält solche Fehlinformationen zwar für unwahrscheinlich, fügt aber hinzu: "Es ist nichts unmöglich." Er weiss, wie kompliziert die GEZ-Regeln sind. "Es gibt ein paar Vorschriften, die sind in der Tat etwas intransparent." Ob beispielsweise ein Gebrauchtwagen, der auf den Händler zugelassen ist, gebührenpflichtig ist, kann auch er als stellvertretender Leiter der Gebührenabteilung des SWR nicht sagen. "Es gab in letzter Zeit etwas Verwirrung und auch drei Klagefälle, in denen es um rote Nummernschilder ging", sagt er. Der SWR hat den Handlungsbedarf erkannt und will im Juli mit der IHK ein klärendes Gespräch über die Gebühren führen. Eine eindeutige Linie in der Frage der Gebührenpflicht fordert auch ZDK-Sprecher Blümer: "Der ZDK erwartet noch vor der Automechanika Mitte September eine klare Stellungnahme der Rundfunkanstalten, die den GEZ-Eintreibern ihre Grenzen aufzeigt."