München. Fahrzeugtuner müssen sich zunehmend gegen die Autohersteller behaupten, die das Geschäftsfeld der Veredelung und Leistungssteigerung von Fahrzeugen für sich entdeckt haben. So fordert der Sportwagenbauer Porsche derzeit seine Vertriebspartner auf, ihren gewerblichen Kunden, zu denen auch Tuner gehören, eine Verpflichtungserklärung zur Unterschrift vorzulegen. Hintergrund ist ein seit Jahren anhaltender Rechtsstreit zwischen Porsche und dem Leonberger Tuningunternehmen Techart. In der Verpflichtungserklärung heißt es unter anderem, dass von einem Porsche-Zentrum gelieferte Original-Porsche-Ersatzteile und -Austauschteile "ausschließlich zur Instandsetzung und Instandhaltung von Porsche-Serienfahrzeugen“ verwendet werden dürfen. Zudem sollen sich die Abnehmer verpflichten, die gelieferten Teile nicht in Fahrzeuge fremder Marken einzubauen.
Auch die Verwendung der Teile "zur Herstellung von Tuner-Fahrzeugen oder zum Umbau, zur Leistungssteigerung oder zur Veredelung von Porsche-Fahrzeugen“ wird untersagt, ebenso wie Verwendung der Teile zur Herstellung oder Reparatur von Tuning-Komponenten. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtungen, riskiert er jeweils eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro. Für Harald Schmidtke, Geschäftsführer des Verbands der Automobiltuner (VDAT), ist das Vorgehen des Stuttgarter Autobauers eine klare Wettbewerbsverzerrung: "Porsches Ansinnen ist es offenbar, den freien Wettbewerb auszuschließen.“ Ein Porsche- Sprecher erklärte auf Anfrage der Automobilwoche: "Generell streben wir nicht an, Veredler vom Geschäft auszuschließen. Das könnten wir auch gar nicht.“ VDAT-Chef Schmidtke indes befürchtet, dass auch die anderen VW-Konzernmarken nachziehen könnten: "Wenn das Schule macht, wären rund 33 Prozent des deutschen Markts betroffen.“Dagegen will sich die Tuningbranche wehren – falls nötig, wolle man bis zum Bundeskartellamt gehen oder die EU-Kommission einschalten. Das Mandat hat der Kölner Rechtsanwalt Christian Genzow übernommen. Er sieht zivilund kartellrechtliche Ansätze, um gegen den Autobauer vorzugehen. Denn die Verpflichtungserklärung für die Kunden finde einen entsprechenden Niederschlag auch in mehreren Klauseln des aktuellen Porsche-Händlervertrags. "Diese Klauseln verstoßen gegen die Kernbeschränkungen der GVO“, sagt der Jurist. Demnach missbrauche Porsche seine Marktmacht gegenüber abhängigen Unternehmen und diskriminiere den freien Wettbewerb. Zudem seien die verwendeten Begriffe "Tuning-Komponenten“ oder "Tuner-Fahrzeuge“ nicht eindeutig definiert. "Daher“, so Genzow, "sind die Klauseln intransparent und damit unwirksam.“ Nach Angaben des Tuningverbands VDAT setzten deutsche Unternehmen 2011 weltweit 4,6 Milliarden Euro mit sportlichem Autozubehör und Tuningteilen um. Den deutschen Markt, der neben den USA als der umsatzstärkste gilt, bedienen herstellerunabhängige Anbieter wie zum Beispiel AMG, Brabus und Ruf.Porsche bremst Veredler aus
Fahrzeugtuner müssen sich zunehmend gegen die Autohersteller behaupten, die das Geschäftsfeld der Veredelung und Leistungssteigerung von Fahrzeugen für sich entdeckt haben. So fordert der Sportwagenbauer Porsche derzeit seine Vertriebspartner auf, ihren gewerblichen Kunden, zu denen auch Tuner gehören, eine Verpflichtungserklärung zur Unterschrift vorzulegen. Hintergrund ist ein seit Jahren anhaltender Rechtsstreit zwischen Porsche und dem Leonberger Tuningunternehmen Techart.
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