Niemand sollte sich darüber wundern, wie die US-Behörden mit dem Volkswagen-Konzern umgehen. Wenn ein ausländisches Unternehmen in den USA vorsätzlich Gesetze verletzt, reagieren die Amerikaner bekanntermaßen besonders gereizt. Da darf man sich dann hinterher nicht beschweren.
Doch es grenzt an reine Geschäftemacherei, wenn nun die US-Abmahnanwälte von der Kette gelassen werden, die weitere Unternehmen ohne echte Beweisgrundlage vor den Kadi zerren. Denn die Drohgebärde der imageschädigenden Sammelklage reicht oft schon, um ihr vornehmliches Ziel zu erreichen: anhand eines Vergleichs schnell Kasse zu machen. Echte Aufklärung ist dagegen kein Ziel der Kanzleien, auch wenn die scheinheiligen Klagen meist unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes losgetreten werden.