Dass Mitarbeiter von Autoherstellern Fahrzeuge ihrer Marken mit hohen Rabatten kaufen können, ist altbekannt. Allerdings müssen sie die Preisvorteile versteuern. Doch was ist, wenn der Käufer für eine Tochterfirma des Herstellers arbeitet? Diese Frage musste das Finanzgericht Köln beantworten und kam im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis, dass der Preisnachlass keinen Lohn darstellt und damit auch nicht versteuert werden muss.
Im konkreten Fall ging es um einen Ingenieur, der bei einem Getriebehersteller arbeitete, der jeweils zur Hälfte zwei anderen Unternehmen gehört. Einer davon ist ein Autohersteller, von dem der Ingenieur ein Fahrzeug kaufte. Vom Listenpreis 26.905,01 Euro wurde ihm ein "Werksangehörigen-Rabatt" in Höhe von 23 Prozent und eine Treueprämie von 500 Euro abgezogen, zudem wurden ihm die Überführungskosten erlassen. Der Nachlass war damit höher als Händlerabschlag und die üblichen gewährten Rabatte.
Diese Vorteile sah das Finanzamt als steuerpflichtig, der Ingenieur klagte dagegen und bekam nun Recht. Entscheidend, ist, dass das Gericht keinen direkten Zusammenhang zwischen der Arbeit des Ingenieurs und dem Rabatt sah, sondern den Nachlass als Marketingmaßnahme ansah.
"Die Zuwendung des Dritten (der Rabatt, d. Red.) muss sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellen und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen", heißt es in der Begründung des Gerichts. "Ein einfacher Kausalzusammenhang zwischen der Leistung des Dritten und dem Dienstverhältnis im Sinne einer "conditio sine qua non" allein genügt für die Annahme von Arbeitslohn auch im Fall der Drittzuwendung nicht."
Das Finanzamt legte gegen das Urteil Revision ein. Nun muss der Bundesfinanzhof dazu entscheiden.
Das Gericht nennt zwar nicht die Namen der beteiligten Unternehmen, die im Urteil genannten Eckdaten deuten aber darauf hin, dass es sich beim Hersteller um Ford handeln könnte, beim Getriebehersteller um ein Joint Venture mit Getrag, der Getrag Ford Transmissions (GFT).
(Az.: 7 K 2053/17). (mit Material von dpa)