Bonn. Irreführende Werbeaussagen wie "Nie wieder Ölwechsel?" für ein Motoröl-Aufbereitungsverfahren wurden gerichtlich verboten. Wie die Wettbewerbszentrale mitteilte, untersagte das Landgericht Dessau-Roßlau in erster Instanz dem Hersteller einer als "Öldialyse" bezeichneten Apparatur zur Reinigung von Motorenölen verschiedene Aussagen. Diese suggeriertem dem Leser, dass die "Öldialyse" in der Lage sei, das vorhandene Altöl soweit zu filtern, dass es in den Motor zurückgeführt ebenso gut wie neues Öl sei.
Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) begrüßte die Entscheidung mit Hinweis auf die Risiken, da die Wirksamkeit der sogenannten Öldialyse als Äquivalent zu den vorgeschriebenen Ölwechseln nicht nachgewiesen worden sei. Ob Öldialyse oder "Lifetime"-Öl – aus technischer Sicht sei die Behauptung, Autofahrer müssten nie mehr das Öl wechseln, "so oder so kompletter Unsinn", erklärte der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe. Wer so etwas öffentlich – noch zudem ohne Differenzierung nach Motor, Einsatzbedingungen und Ölqualität – behaupte, handle schlichtweg verantwortungslos.Die von den Fahrzeugherstellern vorgeschriebenen Ölwechsel seien aus technischer und juristischer Sicht in jedem Fall einzuhalten. ZDK-Jurist Ulrich Dilchert bestätigt die Aussage des Landgerichts, dass in anderem Fall der Autofahrer die Einhaltung von Service-Intervallen einschließlich Ölwechsel nicht mehr nachweisen kann und er damit in aller Regel seine Gewährleistungsansprüche bei etwaigen Motorschäden verliert.Slogan "Nie wieder Ölwechsel“ gerichtlich untersagt
Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) begrüßt die Entscheidung des Landsgerichts Dessau-Roßlau. Das untersagte einem Unternehmen irreführene Werbeaussagen wie "Nie wieder Ölwechsel?" für ein Motoröl-Aufbereitungsverfahren. Wer so etwas öffentlich behaupte, handle verantwortungslos, so der ZDK.
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