Bonn. Als vor einem Jahr bekannt wurde, dass Ford plant, seine Händler dafür zu belohnen, im Internet mit offenem Visier aufzutreten, wurde das von vielen Seiten begrüß. So mancher Händler anderer Marken sagte damals, er wünsche sich ebenfalls etwas wie den Internet-Präsenzhandelsbonus und einige Marken bewegten sich in die selbe Richtung. Doch jetzt droht diesen Herstellern Ärger vom Bundeskartellamt. Die Behörde hat ein Verwaltungsverfahren eingeleitet, "um die kartellrechtliche Zulässigkeit der Internetstandards von Ford, Opel und PSA Peugeot Citroen zu überprüfen", wie sie auf Anfrage erklärte.
Auslöser war die Berichterstattung über Internetstandards der Hersteller. Eine Anzeige oder ähnliches gab es demnach nicht. Das Kartellamt will nun prüfen, ob die Internetstandards für den Vertrieb über Neuwagenportale den Vertrieb des Händlers an die Endkunden einschränken. Dazu hat das Bundeskartellamt Stellungnahmen und Unterlagen bei Herstellern und bei den Neuwagenportalen meinauto.de und Autohaus24 eingeholt. "Die Antworten werden nun ausgewertet und es werden Gespräche geführt. Gegebenenfalls werden noch weitere Unternehmen befragt", erklärte das Bundeskartellamt.
Dass das Bundeskartellamt zum Mittel eines Verwaltungsverfahrens gegriffen hat, bedeutet, dass für die beteiligten Hersteller zunächst keine Strafen im Raum stehen. Dieses Mittel wird üblicherweise gewählt, wenn es darum geht, ein mögliches Fehlverhalten in Zukunft zu ändern. Die Alternative ist das Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei dem es darum geht, früheres Fehlverhalten zu sanktionieren.