Mönchengladbach. Das Landgericht Mönchengladbach hat Anfang des Jahres die Restwert-Garantieklausel der Opel-Hausbank-Tochter GMAC Leasing GmbH für unwirksam erklärt (Az.: 3 O 265/09). Ein privater Leasingnehmer, der gegen diese Klausel geklagt hatte, bekam Recht. Er sollte zum Vertragsende den Differenzbetrag zwischen kalkuliertem und tatsächlichem Rücknahmewert zahlen. Der von der Leasinggesellschaft kalkulierte Restwert hatte sich als unrealistisch erwiesen, und das Fahrzeug war zum Ende der Laufzeit trotz pfleglicher Behandlung weniger wert.
"Die Richter rügten, dass GMAC die Leasingkunden auf diese Gefahr nicht hingewiesen hatte“, sagt Tobias Goldkamp, Rechtsanwalt aus Neuss. Und der Vorgang ist kein Einzelfall – allein gegen die Opel-Bank laufen noch fünf weitere Verfahren vor Gericht, insgesamt hat Rechtsanwalt Goldkamp 21 Fälle gegen GMAC auf dem Tisch. Und auch gegen die Toyota Leasing GmbH gibt es Klagen – von sieben Fällen werden bereits zwei vor Gericht verhandelt.