Stuttgart. Der Daimler-Konzern forciert seine Bemühungen zur Abwehr von Korruptionsversuchen und der Befolgung interner Verhaltensrichtlinien rund um die sogenannte Compliance. Der englische Begriff, ins Deutsche gleichermaßen mit Willfährigkeit und Einwilligung zu übersetzen, steht in der internationalen Wirtschaftswelt vor allem für die Verpflichtung eines Unternehmens, in jeder Geschäftsregion die jeweiligen Vorschriften und Gesetze streng zu befolgen.
Automobilwoche liegt das Original einer internen Compliance-Übersicht vor, mit der Daimler seine Belegschaft jüngst über die wichtigsten "Do´s" und "Don´ts" informiert hat (siehe Abbildungen). Das Verhaltens-Vademekum ist gegliedert in die Abschnitte "Bewirtung & Unterhaltung", "Reisen & Unterbringung" sowie "Geschenke" und "Allgemeines zu Buchung & Dokumentation". Im signalrot gekennzeichneten Verbotsbereich kommt der Punkt "Amtsträger" hinzu: "Vorsicht bei Geschenken oder Einladungen an Personen mit Hoheitsfunktionen (Polizei, Verwaltung, Gerichte, Betriebsprüfer, etc.) oder an Angestellte in staatlich beeinflussten Unternehmen".