München. Die Einführung neuer Kfz-Papiere zum 1. Oktober 2005 hat nicht nur zu Protesten von Parallelimporteuren, sondern auch zu einem Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt. In den EU-Mitgliedsländern werden künftig einheitliche Zulassungsbescheinigungen als Kfz-Papiere ausgegeben. In Deutschland ist diese Zulassungsbescheinigung zweiteilig. Teil I ersetzt den früheren Fahrzeugschein, Teil II den Fahrzeugbrief.
Reform bei Kfz-Papieren bremst EU-Importeure
Ursprünglich hatte das Bundesverkehrsministerium im Zuge dieser Änderung geplant, Blanko-Zulassungsbescheinigungen nur noch Herstellern zugänglich zu machen. Parallelimporteure hätten erst nach der Zulassung die nötigen Papiere erhalten -- Blanko-Bescheinigungen sollte es für sie nicht geben. Sie benötigen die Blankopapiere allerdings, um sie als Sicherheit für die Einkaufsfinanzierung der Fahrzeuge bei der Bank hinterlegen zu können. Die EU-Kommission wertete dies als wettbewerbsverzerrende Massnahme gegen die Parallelimporteure und leitete ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Das Verkehrsministerium reagierte, indem es Blankopapiere für Neuwagen-Importe ermöglichte, für Gebraucht-Importe aber verweigerte. "Beschwerden von Parallelimporteuren" waren laut Regierungsdirektor Richard Schild die Folge.
Nun plant das Verkehrsministerium eine noch weiter reichende Änderung: Damit das Verfahren der EU-Kommission eingestellt wird, sollen alle Fahrzeuge gleichgestellt werden -- Blankopapiere soll es generell nicht mehr geben. Dies teilte das Verkehrsministerium jetzt auf Anfrage dem Dienstleister Aucotras mit, der sich auf die Zulassung von Importfahrzeugen spezialisiert hat. Aucotras hat daraufhin gemeinsam mit dem Europäischen Verband der unabhängigen Fahrzeughändler (EAIVT) bei der EU-Kommission Beschwerde eingereicht. Denn die Importeure müssten dann generell mit Tageszulassungen arbeiten, was zusätzliche Kosten und eine deutliche Wertminderung der Fahrzeuge zur Folge hätte.