Düsseldorf. Für Unternehmen, die Lieferbeziehungen mit japanischen Zulieferern unterhalten, stellt sich die Frage, ob die Schäden von einer Betriebsunterbrechungsversicherung (BU-Versicherung) gedeckt sind. Nach Einschätzung der Düsseldorfer Sozietät Wilhelm Rechtsanwälte verfügen bisher vor allem international tätige Unternehmen über BU-Versicherungen. Von den Mittelständlern haben hingegen nur rund ein Viertel der Firmen einen solchen Versicherungsschutz. Die BU-Versicherung deckt im Schadensfall die Ertragseinbußen eines Unternehmens. „Sie kann somit das Unternehmen vor einer durch die Betriebsunterbrechung verursachten Insolvenz schützen“, erklärt Anja Mayer, Rechtsanwältin in der Kanzlei. Es gibt allerdings eine Vielzahl verschiedener Arten der BU-Versicherung.
Sogenannte Extended- Coverage-BU-Versicherungen bieten Schutz vor Schäden, die etwa durch Streik, Wasserlöschanlagen- Leckage, Sturm, Einbruch, Vandalismus, Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbrüche verursacht werden. Zudem existieren Allgefahren- BU-Versicherungen. Diese versichern den Ertragsausfall durch Schädigungen unabhängig von der Schadensursache, sofern die Schädigung plötzlich und unvorhersehbar aufgetreten ist. Die Beschränkung auf laufende Geschäftsbeziehungen bei vielen BU-Versicherungen hat zur Folge, dass nur direkte Zulieferer und Abnehmer in den Versicherungsschutz einbezogen sind. „Kann etwa der eigene Zulieferer nicht liefern, weil ihm selbst Zulieferungen aus Japan fehlen, greift die BU-Versicherung nicht“, so Mayer.
Zudem sind in den meisten Versicherungsverträgen Schädigungen durch nukleare Strahlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, warnt sie. Folgende Aspekte sollten zunächst geprüft werden:
•Fertigungstiefe des eigenen Produktionsprozesses
•Abhängigkeit von (ausländischen) Zulieferern/Abnehmern
•Standorte eigener Produktionsstätten und die der Unterlieferanten im In- und Ausland
•Wahrscheinlichkeit von Naturkatastrophen oder anderen Gefahren am eigenen Produktionsstandort/ dem des Zulieferers
•Möglichkeit einer schnellen Ersatzbeschaffung bei Ausfall eines Geschäftspartners
•Höhe des zu versichernden Risikos
•Prämienaufwand Nach den verheerenden Auswirkungen der Japankrise gehen Versicherungsexperten jedenfalls davon aus, dass sich die Prämien im Bereich der BU-Versicherungen künftig verteuern werden.