München. Im Streit um den Designschutz von Autoersatzteilen kann der freie Teilehandel einen Etappensieg verbuchen. Eine aktuelle Studie, die der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Ergebnis, dass Autoersatzteile des freien Markts keine größeren Sicherheitsrisiken bergen als die Ersatzteile der Autohersteller. Mit dem Argument der geringeren Sicherheit der Teile des freien Handels haben die Autobauer bislang eine völlige Öffnung des europäischen Ersatzteilmarkts verhindert.
Kein Sicherheitsrisiko
Rund ein Fünftel aller Ersatzteile kann nur direkt vom Fahrzeughersteller erworben werden und ist wegen des Designschutzes für den freien Markt derzeit tabu. Dabei handelt es sich um die von außen sichtbaren Teile wie die Beleuchtung, das Autoglas oder Karosserieteile. Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) kämpft seit Langem dafür, dass der bestehende Designschutz um eine Reparaturklausel erweitert wird. Damit bliebe das Design der von außen sichtbaren Teile zwar geschützt, unabhängige Hersteller könnten aber für Reparaturfälle ebenfalls Karosserieteile anbieten.
Der Verband der Automobilindustrie ist der Ansicht, durch die Reparaturklausel werde "der Verbraucher benachteiligt und die Wettbewerbsfähigkeit der Automobilindustrie beeinträchtigt." Das Geschäft mit den geschützten Ersatzteilen müsse weiterhin in den Werkstätten der Hersteller gemacht werden. Schließlich hätten die Autohersteller auch die hohen Kosten für die Entwicklung und Gestaltung des Produkts getragen.
Laut VDA-Jahresbericht rüttelt die Reparaturklausel gar "an den Grundfesten des gewerblichen Rechtschutzes", sie sei schlicht eine Wettbewerbsverzerrung. Ähnlich argumentiert auch der Europäische Verband der Automobilhersteller (ACEA). "Die Hersteller müssen die Entwicklungskosten der Teile auf dem Ersatzteilmarkt wieder verdienen", sagt eine ACEA-Sprecherin. Außerdem sei nicht unbedingt davon auszugehen, dass der freie Teilehandel seine niedrigeren Kosten an die Kunden weitergibt.
Hartmut Röhl, Vorsitzender des GVA, sieht die Studie hingegen als Bestätigung dafür, dass die Kunden eine Alternative zu den "Monopolpreisen der Automobilindustrie" haben müssen. "Wir hoffen, dass der Rechtsausschuss im EU-Parlament nun zügig zu einer Entscheidung kommt und die Reparaturklausel ebenso unterstützt wie die Parlamentsausschüsse für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie der Wirtschaftsausschuss", sagt Röhl.