München. Die technischen Prüforganisationen TÜV, Dekra und GTÜ müssen ab dem 1. April 2006 die Fahrzeughauptuntersuchungen (HU) um eine Elektronikprüfung erweitern. Dabei sollen sicherheits- und umweltrelevante elektronische Komponenten wie Airbags, ABS oder ESP getestet werden. Die Regelung gilt nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. April dieses Jahres zugelassen werden. Taxis, Mietautos und Krankenwagen werden demnach ab dem 1. April 2007 der Elektronikprüfung unterzogen, da bei diesen Fahrzeugen eine jährliche HU vorgeschrieben ist. Privat-Pkw sind entsprechend erst ab April 2009 betroffen.
HU zukünftig mit Prüfung der Elektronik
Die erforderlichen technischen Angaben für alle Fahrzeugmodelle sollen aus einer Datenbank kommen, die von den Überwachungsinstitutionen gemeinsam mit den Autoherstellern entwickelt wird. Bislang ist laut Franz Billinger, Sprecher des TÜV Süd, noch nicht geklärt, mit welcher technischen Ausrüstung geprüft werden soll. Denkbar sind Laptops oder kleine PDAs. Für Werkstätten, die ihren Kunden Hauptuntersuchungen anbieten, sollen keine zusätzlichen Investitionen nötig werden, da der Prüfer samt aller nötigen Geräte ins Haus kommt.
Der Fahrzeugbesitzer zahlt künftig für die HU einen Euro mehr. Davon erhalten die Autohersteller 50 Cent für die Fahrzeugdaten, 50 Cent gehen an die Fahrzeugsystemdaten GmbH für die Bereitstellung und Pflege der Datenbank. Der TÜV Süd (derzeitige Gebühr für eine Pkw-HU: 41,30 Euro) will die Prüfung der Elektronik kostenneutral erledigen, indem etwa nicht mehr geprüft wird, ob ein Verbandskasten vorhanden ist. Hermann Schenk, Sprecher der Gesellschaft für Technische Überwachung, sieht hingegen zusätzliche Kosten von drei Euro, da man den gesetzlich vorgegebenen Umfang der HU nicht reduzieren könne.