Brüssel. Der europäische Händlerverband Cecra befürchtet, dass 2010 das endgültige Aus für die branchenspezifische Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) kommt. "Die Generaldirektion Wettbewerb will mit der Tradition der Wettbewerbspolitik der letzten 23 Jahre brechen", beurteilt Cecra-Präsident Jürgen Creutzig den ersten Entwurf eines Evaluierungsberichts zur bisherigen Wirkungsweise der GVO.
Die Brüsseler Generaldirektion Wettbewerb stellte das Papier, das bis dato nur in Englisch verfügbar ist und Automobilwoche vorliegt, am 10. April einem Komitee aus Vertretern der nationalen Wettbewerbsbehörden vor. Darin zeichnet sich ab, dass die Kommission nicht beabsichtigt, 2010 eine GVO speziell für die Kfz-Branche fortzuschreiben. Vielmehr will man den Autovertrieb in Europa künftig unter dem Dach der weiter gefassten sogenannten Schirm-GVO regeln, die allerdings - ebenso wie die Kfz-GVO - im Jahr 2010 ausläuft. Die Wettbewerbshüter sehen dem Entwurf zufolge "keinen stichhaltigen Grund, eine Erneuerung der sektorspezifischen Regelung ins Auge zu fassen". Der Wettbewerb auf dem europäischen Automarkt, vor allem innerhalb der Marken (Intrabrand), habe wie gewünscht zugenommen. Anders als bei der Verabschiedung der GVO im Jahr 2002 gebe es momentan "keinen Hinweis auf ein Marktversagen oder mögliche Verbrauchernachteile, die das Geschäft mit Automobilen von anderen Branchen abheben und deshalb auch weiterhin die Anwendung spezieller Regeln rechtfertigen würden".
Laut Cecra-Chef Creutzig zeigt die Kommission in ihrer Argumentation die Tendenz, Regeln abschaffen zu wollen, die sie für unwirksam oder überflüssig hält. "Doch wenn eine Klausel nicht die Erwartungen der Kommission erfüllt, liegt das nicht an der Klausel selbst, sondern am Markt", kritisiert er. So stellt die Kommission in ihrem Bericht etwa fest, dass die Händler die Möglichkeit, mehrere Marken in einem Showroom zu präsentieren, so gut wie nicht genutzt hätten. Creutzig: "Und wenn sie dies getan haben, weil es dem Kundenwunsch entsprach? Aber danach fragt die Kommission gar nicht." Ähnlich begründet Brüssel einen möglichen Wegfall der Vertragsklauseln, die laut Creutzig für die Branche unabdingbar sind. Dazu gehört die Verpflichtung, eine Vertragskündigung zu begründen und bestimmte Fristen einzuhalten. "Man beruft sich darauf", so Creutzig, "dass es keine einzige Gerichtsentscheidung gibt, die eine wettbewerbswidrige Kündigung abstraft." Für die Kommission sei dies der Beweis für die Überflüssigkeit der Klauseln - für Creutzig ist es der Beleg für das Funktionieren und damit gerade die Notwendigkeit dieser Klauseln.
Auch die Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren, wie sie 2003 etwa von BMW gewählt wurde, stellt die Kommission infrage. Eine solche Laufzeit behindere tendenziell den Wettbewerb, da der Hersteller bei Bedarf schwache Partner nicht gegen leistungsfähigere austauschen könne.
Bereits 2007 hatte Creutzig gefordert, die GVO 2010 um weitere zehn Jahre zu verlängern. Den endgültigen Evaluierungsbericht will die EU-Kommission am 28. Mai veröffentlichen, Kommentare dazu sind bis zum 31. Juli möglich. Der deutsche Branchenverband ZDK hat das Thema GVO auf die Agenda des 1. Fabrikatshändlerkongresses am 23. und 24. Oktober in Frankfurt gesetzt.
Der europäische Kfz-Gewerbeverband Cecra repräsentiert rund 350.000 Unternehmen mit 2,8 Millionen Beschäftigten. Etwa 108.000 Händler und Werkstätten sind vertragsgebunden.